Irrtum Nr. 4

Hier werden verschiedene Sachverhalte grundlegend durcheinander gebracht. Zunächst einmal ein paar Infos, um den Sachverhalt verstehen zu können. Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten. Diese lebzeitigen Schenkungen sind grundsätzlich zu versteuern. Allerdings fallen nur Steuern an, wenn die Schenkung den Freibetrage des Beschenkten übersteigt. Eine Steuerfreiheit gibt es hierbei nicht.

Wichtig: Wer eine Schenkung plant, muss stets die korrekten Werte angeben, also auch dann, wenn die Schenkung die Freibeträge nicht übersteigt und daher aktiv keine Steuern gezahlt werden müssen. Wer das nicht beachtet, handelt sich ein Strafverfahren ein.

Irrtum Nr. 3

Falsch: Natürlich kann man die Höhe der zu zahlenden Steuern im Erbfall beeinflussen. Es ist nicht in Stein gemeisselt, dass auf die Kinder in jedem Fall Steuern zukommen. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die die Steuerlast zu minimieren. Wer rechtzeitig und umsichtig die zahlreichen Möglichkeiten ausschöpft, die das moderne Erb- und Steuerrecht bietet, kann oft auch bei großen Vermögenswerten von mehreren Mio. Euro davon kommen, ohne dass ein einziger Euro an das Finanzamt fliesst.

Selbst schuld, wer hohe Erbschaftsteuern zahlt

Diese Vermeidung von Steuern in diesem Bereich ist auch nicht ungerecht, denn 1. Alles was aufgebaut und geschaffen wurde, wurde aus bereits versteuertem Geld bezahlt und eine erneute Besteuerung beim Generationenübergang wird von vielen als steuerliche Wegelagerei betrachtet und 2. hierbei wird lediglich die gesetzliche Erbregelung mit all den nachteiligen finanziellen Folgen umgangen und auf der Grunlage geltender Gesetze alle Optimierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen.

Die Wahrheit tut oft weh: Nur wer es verpennt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass die Steuern im Rahmen bleiben, zahlt ein zweites Mal Steuern auf genau die gleichen Vermögenswerte.

Daher – lassen Sie sich beraten.

Irrtum Nr. 2

Was für ein fataler Irrtum. Der Streit unter Kindern sorgt in Deutschland für volle Gerichtssäle. Diese Verfahren werden mit unglaublicher Entschlossenheit geführt, da es hierbei natürlich auch ums Geld geht. Aber nicht nur. Es geht Geld, Haus und Hof auch um Anerkennung von Pflege und Beistand in den letzten Jahren, es geht häufig auch um Gerechtigkeit bei der Verteilung und um vieles mehr, das eindeutig nicht in Bereiche fällt, die mit Geld messbar wären.

Es gibt eine interessante Tendenz. Immer wenn Eltern den Nachlass nicht rechtzeitig geregelt haben, endet jeder zweite Erbfall in der gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn es um mehr als 100.000 Euro geht. Rechnen Sie also Ihr Vermögen zusammen und überlegen Sie, wie Sie solche Risiken wie eine Schlacht ums Erbe von Anfang an vermeiden können. Es liegt immer an der Elternebene, diese Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Denken Sie stets daran, dass durch Erbstreitigkeiten jährlich zig Tausende Familien dauerhaft zerbrechen. Handeln Sie.

Irrtum Nr. 1

Wer das behauptet, sollte offenlegen, woher diese Gewissheit kommt. Das moderne Erbrecht ist stets im Fluss, ständig gibt Änderungen, Präzisierungen oder auch Korrekturen aus unterschiedlichstem Grund.

Ein Beispiel ist die Regelung des sog. Familienheimes, dass es einem Kind erlaubt, nach dem Tod eines Elternteiles die elterliche Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu übernehmen. Hier hat das Gesetzgeber geschlafen, denn diese Regelung ist ein glatter Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz, wie es im Grundgesetz formuliert wurde. Hier ist in den nächsten Jahren mit einer Korrektur zu rechnen. Wie am Ende die neue Regelung aussieht oder ob diese gänzlich wegfällt, wird erst klar, wenn das Bundesverfassungsgericht, bei dem seit längerem eine Klage hierzu anhängig ist, sein Urteil spricht.

Eines dürfte aber klar sein: Für alle, die sich auf die Familienheimregelung verlassen haben, wird es eine bittere Zeit.

Stichwort: Mietshaus – Wieviel Steuern stehen dem Fiskus zu?

Mietshäuser vererben – aber richtig

Die Reform des Erbrechts im Jahr 2009 hat auch zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen für die Erben geführt. Die damals als großer Wurf im Zuge der Agenda 2010 gefeierte Reform ist jedoch bei näherer Betrachtung für die Erben ein einziges steuerliches Desaster, das breite Schichten der Bevölkerung trifft.

Die Verabschiedung des Einheitswertes im Jahr 2009 – die Folge: die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist die am stärksten wachsende Steuerart

Das Außerkraftsetzen des Einheitswertes bei der Wertermittlung der Immobilien ist hierbei die weitreichendste Änderung. Seit 2009 ist der steuerliche Durchschnittswert anzusetzen, der sich aus dem Durchschnitt stattgefundener Verkäufe in einem Stadtteil ergibt. Im Vergleich zum Einheitswert stieg damit der Wert um mehrere hundert Prozent. Dass im gleichen Zuge die Freibeträge z.B. bei Eheleuten und Kindern angestiegen, ist nur ein kleiner Trost.

Insgesamt werden Eigentümer von Mietshäusern doppelt abgezogen. Einerseits wurde das Vermögen bereits beim Erwerb besteuert, nun soll es wieder besteuert werden, nur weil es an die kommende Generation weitergegeben werden soll. Die Höhe der Besteuerung ist für viele Erben ein erhebliches Problem. Oftmals ist die anfallende Erbschaftsteuer derart hoch, dass die Immobilie veräußert werden muss oder nur mit einer erheblichen Kreditaufnahme mit jahrzehntelanger Tilgung zu halten wäre.

Wir helfen beim Erhalt der Immobilie

Vielen ist die Höhe der Besteuerung schlicht entgangen, doch wer sich einmal damit befasst hat, erkennt schnell, dass etwas getan werden muss. An dieser Stelle erfolgt ein ausdrücklicher Warnhinweis: Durch die Corona-Krise ist davon auszugehen, dass sich die Gesetzeslage über kurz oder lang weiter verschäfen wird. Daher gilt für größere Objekte, sich zumindestens zu informieren, was getan werden kann, um die erneute Besteuerung zu verhindern. Des es gibt derzeit noch einige Möglichkeiten, ein finanzielles Desaster abzuwenden oder, sofern das nicht vollständig möglich ist, eine erhebliche Steuerersparnis zu realisieren. Meist sind hier mehrere hunderttausend Euro Ersparnis möglich.

Wir führen jedes Jahr zahlreiche Verfahren durch, bei denen wir den späteren Erben helfen, diese Steuern zu sparen.

Wieviel Steuern wollen Sie zahlen?

Wenn Sie wissen wollen, wie hoch die steuerliche Belastung durch das Finanzamt für Ihre Erben sein wird, rufen Sie uns bitte an. Hierbei können wir auch Wege aufzeigen, wie Sie einer erneute Besteuerung Ihres Mietshauses verhindern können.

Wie sicher ist Ihr Testament?

Wir müssen genau diese Frage stellen, da es in Deutschland jedes Jahr tausende Gerichtsverfahren mit Erbstreitigkeiten gibt. Allein über die Frage der Rechtsgültigkeit verfasster Testamente wird lang und erbittert gestritten.

Allein diese kurze Einleitung zeigt deutlich, dass Testamente nicht mal so zwischendurch und schon gar nicht von juristischen Laien verfasst werden können. Es genügt nicht, den Text juristisch korrekt abzuschreiben, Datum und Unterschrift drunter zu setzen und fertig. Welcher juristische Laie kennt all die Besonderheiten, die sich aus dem Zusammenspiel von Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Familienrecht und nicht zu vergessen, häufig auch dem Immobilienrecht ergeben können. Denn Testament ist nicht gleich Testament. Moderne Testamente berücksichtigen nicht nur den Weg den ein Vermögen vom späteren Erblasser nimmt, sondern auch, dass das Vermögen auch in der Empfängerebene, meist bei Kindern, Ehepartner oder nahestehenden Verwandten sicher ist und dort auch verbleiben kann.

Zusammenfassend kann man sagen, ein Testament ist zuallererst einmal die Niederschrift es letzten Willens eines Erblassers. Der Inhalt steht im Vordergrund. Die Prüfung, ob das Testament juristisch sicher und unanfechtbar ist, ist der letzte aller notwendigen Schritte hin zur perfekten Regelung des Lebenswerkes.

WICHTIGER HINWEIS: Ganz gleich, ob Sie schon ein Testament haben oder sich noch mit der Planung befassen, wir empfehlen dringend, einen der folgenden Schritte vorzunehmen.

Wenn Sie schon ein Testament haben

Inhaltliche Prüfung Ihres Testaments. Das bedeutet, dass wir prüfen, ob der Inhalt tatsächlich Ihrem Willen entspricht. Auf Wunsch können wir, sofern nötig, Änderungen vorschlagen, die dazu dienen, Ihren Willen unmissverständlich darzulegen.

Juristische Prüfung Ihres Testaments. Diese Prüfung ist immer notwendig, da es zahlreiche Urteile gibt, die den letzten Willen einschränken. Nicht alles, was man sich wünscht, ist zulässig und somit anfechtbar.

Wenn Sie noch kein Testament haben

Lassen Sie prüfen, ob ein Testament Ihren letzten Willen widerspiegelt. Nicht selten führen Testamente direkt in eine riesige Steuerfalle. Erst wenn klar ist, welche Form des letzten Willens ratsam ist, kann die Regelung im Detail besprochen werden. Steuerfallen, gerichtliche Auseinandersetzungen unter den Erben oder aber der Verlust des Erbes kann so verhindert werden. Auf keinen Fall sollten Sie warten. Die jüngsten Ereignisse haben deutlich gezeigt, dass stets etwas passieren kann. Eine Beratung bei uns kostet nichts und bringt in kürzester Zeit Klarheit in die Regelung Ihres Lebenswerkes.