Häuser und Wohnungen steuerfrei übertragen


Immobilien vererben oder verschenken?

Wenn Sie zu den 42 Prozent aller Deutschen gehören, die eine oder mehrere Immobilien besitzen, stehen Sie früher oder später vor der Frage, wann diese Immobilien auf die kommende Generation übergehen sollen, vor oder nach Ihrem Tod. Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob Ihre Erben ein Steuerproblem bekommen werden oder nicht. Grundsätzlich gilt, je länger man wartet, desto teurer werden nicht nur die steuerlichen Konsequenzen, sondern auch der Übergang selbst. Klüger wäre es, sich frühzeitig mit einer sicheren Übertragung der Immobilien zu befassen.


Die jährliche Wertsteigerung von Immobilien in den Ballungsgebieten führt zu immer höheren Steuern

Wichtig zu wissen: Der Wert von Immobilien steigt jährlich durchschnittlich um ca. 10 Prozent, gelegentlich auch deutlich über diesen Wert hinaus. Der Handlungsdruck nimmt also zu, denn mit steigenden Werten wächst auch die Gefahr, dass die Erben tiefer in die Besteuerung kommen. Wer die Steuern dann nicht bezahlen kann, verliert die Immobilie. Das Finanzamt fackelt da nicht lange und holt sich die Steuern. Die Finanzämter sind übrigens der größte Akteur bei Zwangsversteigerungen in Deutschland, nicht zuletzt auch aus Versteigerungen nach Erbfällen.


Die Erbschaftsteuer ist die am stärksten wachsende Steuerart in Deutschland

Angesichts steigender Staatsausgaben schaut der Fiskus bei der Erbschaftsteuer heute genauer hin als noch vor einigen Jahren. Nicht umsonst ist die Erbschaftsteuer heute die am stärksten wachsende Steuerart mit einem erheblichen Einnahmepotential, bedingt durch die Inflation und durch die Wertsteigerung aufgrund anhaltend hoher Nachfrage, besonders in den Ballungsregionen in und um Frankfurt am Main, München, Berlin, Hamburg oder Stuttgart.


Was Sie tun sollten

Schritt 1: Prüfung der Immobilienwerte. Bevor Sie eine Übertragung durchführen, müssen Sie unbedingt wissen, welches Vermögen das Finanzamt bei Ihnen ansetzen wird, da alle Übertragungen später durch das Finanzamt geprüft werden. Machen Sie bei der Wertfestsetzung einen Fehler, kann das böse Folgen haben. Ist der Wert zu hoch, entstehen zu hohe Übertragungskosten, aber auch die Gefahr einer unnötigen Besteuerung wächst. Ist der Wert zu gering, wird seitens des Finanzamtes Vorsatz vermutet, der geradewegs zu strafrechtlichen Konsequenzen (für alle Beteiligten) führt und ganz nebenher auch eine erhebliche Nachbesteuerung mit sich bringt.

Schritt 2: Erörterung der Lösungsmöglichkeiten. Wenn Sie eine Übertragung richtig angehen wollen, kommen Sie um eine Beratung nicht herum, bei der wir auch die anzusetzenden Steuerwerte feststellen. Derzeit gibt es noch einige sehr interessante Gestaltungsmöglichkeiten, die einen steuerfreien Übergang möglich machen können. Die sich aus der Wertfestsetzung ergebenen Lösungswege können je nach Familien- oder Vermögenssituation sehr unterschiedlich ausfallen, so dass es keine allgemeingültigen Wege gibt.

Schritt 3: Festlegung des Übertragungsweges. Der beste Weg stellt sich erst in einer individuellen Beratung heraus, in der neben steuerlichen Aspekten auch die Absicherung aller Beteiligten genauestens besprochen wird. Aber nicht nur das Ergebnis weicht von Fall zu Fall mitunter deutlich voneinander ab, auch die hierbei anfallenden Kosten der späteren Umsetzung unterscheiden sich je nach Lösungsweg stark.

Ein Beratungsgespräch, das sich jeder leisten kann

Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig. Aus diesem Grunde gibt es keine Standardlösungen, sondern eine auf Ihre Situation und Ihre Wünsche genauestens abgestimmte Umsetzung. Hierzu sollten Sie wissen, was Sie wann, wie und vor allem warum tun sollten. All das besprechen wir mit Ihnen. Die hierfür vorgesehene Gebühr ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass auch die Mindestvergütung anwaltlichen Leistungen regeln. Gerne informieren wir Sie über die genaue Höhe der Kosten.


Stephan Sieh, Spezialkanzlei für Nachlassrecht

Wer wir sind:

  • Fachanwaltskanzlei mit rund 20 Jahren Erfahrung bei der Regelung des Lebenswerkes
  • Spezialisierung auf Schenkungs- und Übertragungsrecht sowie testamentarische Regelungen
  • Jährlich hunderte Verfahren
  • Deutschlandweit an 4 Standorten vertreten

Was wir für Sie tun können:

  • Absicherung des oder der Schenkenden gegen Verlust der Immobilie(n)
  • Schutz der Immobilie(n) vor Verlust durch unnötige Erbschaftssteuern
  • Schutz der Beteiligten durch Optimierung des Vertrages
  • Streitvermeidung unter Erben durch umsichtige Regelungen
  • Einbau von Sicherungsmechanismen für die späteren Eigentümer

Für wen sich eine Beratung zur Schenkung und Übertragung lohnt:

  • Für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien
  • Für Eigentümer fremd vermieteter Immobilien
  • Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien
  • Für Eigentümer von Unternehmen und Unternehmensanteilen

Expertentipp: Lassen Sie uns Ihr ganz persönliches Einsparungspotential prüfen. Nicht selten ergibt sich hieraus, dass ein steuerfreier Übergang möglich ist.

Zur Veranschaulichung: Wenn der Übergang einer Immobilie im Todesfall Erbschaftsteuern in Höhe von 200.000 Euro nach sich ziehen würde, könnten diese Steuern durch die Ausnutzung aller legalen steuerlichen Einsparpotenziale gänzlich wegfallen. Meist liegen diese Kosten bei 2 bis 5 Prozent der eingesparten Summe, also zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Gehen wir in unserer Veranschaulichung von 6.000 Euro Kosten aus, um die Steuern aus der Welt zu schaffen, liegt der Nettogewinn bei 194.000 Euro! Ja, Sie lesen richtig, 194.000 Euro. Aber um dieses Geld nicht zu verlieren, müssen Sie aktiv werden.


Denken Sie daran, es ist Ihr Geld. Lassen Sie keine Zweitbesteuerung zu.

Übrigens: Eine umfassende Beratung, bei der es um nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Regelung des Lebenswerkes geht, bei der oftmals sogar zusätzlich eine Einsparung mehrerer Hunderttausend Euro möglich ist, kostet bei uns keinen Cent. Mehr erfahren ….

Rufen Sie uns einfach an. Es lohnt sich.

 

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