Hier werden verschiedene Sachverhalte grundlegend durcheinander gebracht. Zunächst einmal ein paar Infos, um den Sachverhalt verstehen zu können. Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten. Diese lebzeitigen Schenkungen sind grundsätzlich zu versteuern. Allerdings fallen nur Steuern an, wenn die Schenkung den Freibetrage des Beschenkten übersteigt. Eine Steuerfreiheit gibt es hierbei nicht.

Wichtig: Wer eine Schenkung plant, muss stets die korrekten Werte angeben, also auch dann, wenn die Schenkung die Freibeträge nicht übersteigt und daher aktiv keine Steuern gezahlt werden müssen. Wer das nicht beachtet, handelt sich ein Strafverfahren ein.