Wie hoch sind die Kosten für mein Anliegen?

Volle Kostenkontrolle von Anfang an – mehr Transparenz geht nicht

Grundsätzlich müssen Sie unterscheiden, ob es Sie sich beraten lassen wollen oder ob wir gerichtlich oder außergerichtlich für Sie tätig werden sollen. Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt u.a. die Mindestvergütung anwaltlicher Leistungen von der Beratung bis hin auch zu komplexen Sachverhalten. In einer Beratung nehmen wir uns die Zeit, Sie nicht nur über Ihre rechtliche Situation zu informieren, sondern gehen auch umfassend auf die anfallenden Kosten ein.

Was viele nicht wissen: Dieses Gesetz gilt nicht nur für Anwälte, sondern für jeden, der in Deutschland anwaltliche Leistungen in Anspruch nimmt, daher ist es wichtig, von Anfang an die volle Kostenkontrolle zu haben.

Was Sie tun sollten, um die Kosten voll im Griff zu haben

Schritt 1: Umfassende Beratung und Vergleich unterschiedlicher Lösungsansätze

Das ist umso wichtiger, da nicht immer die gewünschte Lösung die optimale Lösung ist. Im Vergleich werden Vor- und Nachteile einzelner Regelungswege besprochen und auf Ihre Wünsche und Ihre Familiensituation zugeschnitten.

Eine Entscheidung über den richtigen Weg bei der Regelung des Lebenswerkes ist ohne umfassende Kenntnis nicht möglich – Wir informieren Sie gern.


Schritt 2: Information zu Leistungen und Preisen zur besten Lösung

Wir informieren Sie über die mit der anwaltlichen Umsetzung der für Sie besten Lösung anfallenden Kosten und erstellen Ihnen ein verbindliches Kostenangebot, das alle Leistungen in übersichtlicher Weise enthält. Gerne beantworten wir Fragen zu den Details.

Übrigens: Die Kosten anwaltlicher Leistungen sind gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ein Bundesgesetz, das auch die Mindestvergütung anwaltlicher Tätigkeiten regelt. Dieses Gesetz gilt übrigens nicht nur für Anwälte, sondern für jeden, der Leistungen nach dem deutschen Recht in Anspruch nimmt. Auch hierzu informieren wir Sie selbstverständlich umfassend.


Schritt 3: Beauftragung

Wenn Sie inhaltlich überzeugt sind und volle Kenntnis der Kosten und Leistungen sind, dürfen Sie uns gerne beauftragen.


Warum wir tun, was wir tun

Gerade im Anwaltssektor finden sich zahlreiche Beispiele explodierender Kosten. Wussten Sie zum Beispiel, dass sich ein unerfahrener Anwalt die Einarbeitung in einen Sachverhalt vom Mandanten bezahlen lassen kann? Das kann auch eine Recherche über die zwischenzeitlich ergangenen Urteile beinhalten. So sind unangenehme Überraschungen vorprogrammiert …

Wie eingangs geschildert, arbeiten wir von Anfang an mit verbindlichen Kostenzusagen, die sich meist an der Untergrenze der gesetzlichen Gebühren orientieren, zumal wir nur den jeweiligen konkreten Bereich bearbeiten und uns nicht umständlich oder teuer in Sachverhalte einarbeiten müssen.

Was passiert, wenn die gesetzlichen Gebühren unseren Aufwand einmal nicht decken sollten

Auch diese Frage gehört zur Transparenz. Natürlich kann es aufgrund des Arbeitsaufwandes oder der besonderen Komplexität eines Sachverhaltes einmal vorkommen, dass wir mit den genannten Mindestgebühren nicht auskommen. In diesem Fall sprechen wir rechtzeitig mit unseren Mandanten und vereinbaren schriftlich eine Gebühr, die es uns ermöglicht, unsere Arbeit bestmöglich im Sinne des Erfolges zu leisten.

Mehr Transparenz geht nicht.

Unser Versprechen: Wir erstellen für unsere Mandanten passgenaue Leistungs- und Kostenangebote, die genau so transparent sind, wie wir es selbst von anderen erwarten würden.