Haben Sie sich auch seit Jahren mit der Frage befasst, wie Sie eines Tages Ihr Erarbeitetes an die Erben weitergeben? Damit sind Sie nicht allein. Spätestens im Alter von 60 Jahren, oftmals auch früher, fangen die Deutschen an, sich über dieses Thema Gedanken zu machen. Doch wie geht man dieses wichtige Thema richtig an?
Schritt 1: Lassen Sie sich beraten.
Warum sagen wir das? Weil es mitunter abenteuerlich ist, welche Vorstellungen Menschen bei der Regelung des Lebenswerkes haben. Juristische Laien versuchen häufig selbst, entscheidende Fragen rund ums Erbrecht im Selbststudium zu beantworten, ohne das entsprechende Hintergrundwissen zu haben. Und das geht häufig auch fürchterlich schief.
Und oftmals tut es das auch mit ungeheuren wirtschaftlichen Konsequenzen für die Familie. Jede falsche oder nicht eindeutige Formulierung kann ungeahnte Auswirkungen haben. Jeder noch so kleine Formfehler führt zur Unwirksamkeit wichtiger Passagen oder gar des gesamten Testaments. Hier wird eindeutig an der falschen Stelle gespart.
Testament ist nicht gleich Testament
In unseren anwaltlichen Beratungen gehen wir auf alle wichtigen Fragen der Verteilung des Erbes, aber auch zur Absicherung Ihrer Angehörigen ein, vergleichen aber auch verschiedene Lösungswege und waren vor tückischen Fallen, damit Sie sehen können, was für Ihre Situation das Beste ist.
Vom einfachen Testament bis hin zu testamentarischen Sonderformen – unsere Leistungen:
Für wen eignet sich ein einfaches Testament?
Ein einfaches Testament meint nicht den Schreibstil, sondern stets die Regelungsgegenstände. Wer Klarheit über die Verteilung seines Erbes haben will, aber keine Gegenstände von erheblichem Wert wie Immobilien oder Kunst- oder andere Sammlungen besitzt, kann diese Form der Erbregelung durchaus wählen. Wer unsicher ist, ob ein einfaches Testament die passende Erbregelung ist, sollte auf jeden Fall einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Der Sinn eines Ehegattentestaments ist zunächst die Absicherung des länger lebenden Ehepartners. Nachrangig werden die Kinder bedacht. Zu prüfen ist hierbei stets, ob es bei der beabsichtigten Bevorzugung des Ehepartners zu ungewollten oder nicht finanzierbaren Nachteilen kommen würde. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile ist äußerst ratsam.
Bei einem Testament mit Immobilienregelung liegt ein besonderer Fokus meist auf dem Halten der Immobilie(n) in der Familie. Doch die Regelungsmöglichkeiten hören hier nicht auf. Um nur einige Beispiele zu nennen: Besonderheiten bei der Anteilszuweisung, Verkaufseinschränkungen, gemeinsamer Verkauf nach Erbschaft, die gemeinsame Nutzung und vieles andere mehr können festgeschrieben werden.
Testament mit Testamentsvollstreckung
Eine Besonderheit unter den Testamenten stellt die Gruppe der Testamente mit angeordneter Testamentsvollstreckung dar, da hier viele, zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen zum Umgang mit den zu vererbenden Vermögenswerten festgelegt werden können. Ein Beispiel: Eine Testamentsvollstreckung ist äußerst sinnvoll, wenn die Erben in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sind. So sind zum Beispiel in Deutschland nahezu 8 Millionen Menschen überschuldet.
Was Sie sicher nicht wussten: Nicht selten verschweigen Kinder gegenüber ihren Eltern, dass, aus welchen Gründen auch immer, eine Überschuldung vorliegt.
Doch das Erbe ist nicht verloren. Eine Testamentsvollstreckung verhindert, dass das Erbe direkt bei den Gläubigern landet. Hier empfehlen wir eine Testamentsvollstreckung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Restschuldbefreiung. Wie das geht und wie man sein Erbe rechtssicher schützt, erfahren Sie in unserer telefonischen Auskunft.
Testament mit Vermächtnissen
Wer will, dass bestimmte Vermögenswerte an einzeln benannte Empfänger gehen sollen, muss ein Testament mit Vermächtnissen erstellen. Ohne diese Regelung wird nach gesetzlicher Erbfolge verteilt, d. h. jeder bekommt einen Anteil an allem. Nicht selten gehen dann die Probleme erst so richtig los. Also: kurz überlegen, wer bekommt was? Doch Vorsicht. Die Verteilung hat Grenzen. Nicht alles, was man sich wünscht, ist am Ende auch machbar. Um sicher zu gehen, dass bei den Vermächtnissen keine Fehler passieren, ist eine Beratung sinnvoll.
Behinderten Menschen sollte bei der Absicherung eine besondere Aufmerksamkeit zufallen. In dieser Testamentsform kann exakt festgelegt werden, wie ein Erbe einem behinderten Menschen über einen langen Zeitraum zugutekommen kann.
Jeder hat das Recht, sein späteres Erbe individuell zu regeln. Dazu gehört auch, jemanden zu enterben, der von Rechts wegen einen Erbanspruch hätte. Hierbei muss allerdings einiges beachtet werden. Das fängt schon bei der genauen Klärung an, was eine Enterbung tatsächlich für den Enterbten bedeutet, aber auch, welche Folgen die Enterbung für andere Erben hat.
Testament mit Vor- und Nacherbschaft
Zu unserem Leistungskatalog gehört auch das Verfassen von Testamenten mit Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft. Auch das eine Spezialmaterie mit zahlreichen zu beachtenden Sondervorschriften.
Der häufigste Satz von Eltern im Zusammenhang mit einem Testament: „Unsere Kinder werden ihren Pflichtteil nicht geltend machen.“ Leider liegen die meisten damit völlig falsch. Viele Kinder nutzen einfach das geltende Recht, machen damit nichts falsch und bringen den länger Lebenden in höchste finanzielle Bedrängnis. Wir sagen: Nur eine verbindliche Regelung stellt sicher, dass der länger Lebende von dieser enormen finanziellen Belastung verschont bleibt. Der Wunsch allein hilft nicht – handeln Sie.
Was hat ein Erblasser tatsächlich gemeint? Über diese Frage streiten Gerichte mitunter jahrelang, da es immer wieder vorkommt, dass Testamente nicht eindeutig sind. Zwischen dem Wunsch, ein eindeutiges Testament aufzusetzen und dem Ergebnis liegen oft Welten, wenn ein Testament am Ende nicht eindeutig verfasst ist. Besonders unklar sind Passagen, die im Bemühen um größtmögliche Klarheit am Ende völlig unverständlich geworden sind und die dann ungewollt eine direkte Einladung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung darstellen.
Wie Sie sehen, umfasst unser Leistungsspektrum rund ums Testament unterschiedliche Angebote. Auf Wunsch helfen wir bei der richtigen Formulierung oder übernehmen auch die gesamte Testamenterstellung. In jedem Fall prüfen wir vorher, ob Sie mit einem Testament überhaupt richtig liegen oder ob eine andere Lösung für Sie nicht besser geeignet ist.
Rufen Sie uns an – wir helfen gern.
Die Beratung zu Fragen rund ums Testament ist bei uns übrigens kostenfrei. Mehr erfahren…
Rufen Sie uns einfach an. Es lohnt sich.
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