Beratung rund ums Erbrecht

Gute Beratung ist nicht teuer

 

Gute Beratung ist nicht teuer

Warnend sei gesagt: Nichts ist so teuer wie ein schlechter Anwalt. Das anwaltliche Gebührenrecht ist Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit. Es ist ein Recht, das sich bereits von der ersten Beratungsminute an nicht am Erfolg oder Misserfolg anwaltlicher Arbeit bemisst. Schlimmer noch: Die Abrechnung erfolgt fast immer nach dem Wert eines zu regelnden Gegenstandes, zum Beispiel eines Hauses. Eine andere Abrechnungsform ist die Abrechnung nach zeitlichem Aufwand. Jedoch gibt es hier Untergrenzen, so dass man schnell doch wieder beim Wert des Regelungsgegenstandes ist. Das anwaltliche Gebührenrecht sieht für einen Berufsanfänger die gleichen Mindestsätze vor, die auch für erfahrene Fachleute gelten. Am Preis erkennt man einen guten Anwalt also nicht.

 Wir können auch verstehen, warum Anwälte sich hinter dem Gesetz verstecken und jede Minute abrechnen. Dass ein Anwalt keine Ahnung von einem Fall hat (was leider oft genug vorkommt), erfährt ein Mandant oft erst, wenn bereits die erste Rechnung fällig wird.

Bei uns ist das anders, denn wir vertreten grundsätzlich eine andere Position. Da die Gebühren schon einmal fällig werden, sollte man darauf achten, dass ein Anwalt sich sicher in der Materie bewegt, engagiert ist und klar die Chancen und Risiken erklärt. Vorteile, die wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit jährlich hunderten Verfahren bieten können.

Bei uns kann sich jeder ein Bild von seiner Situation machen, ohne dass gleich eine hohe Rechnung ensteht. Erfolgt im Anschluss an eine Beratung eine Beauftragung weiterer Leistungen, orientieren sich die anfallenden Gebühren häufig am Limit der gesetzlichen Regelungen. Sollten wir einmal mit dieser Gebühr nicht auskommen, sprechen wir offen mit unseren Mandanten über eine moderate, kostendeckende Gebührenerhöhung. Mehr Transparenz geht nicht.

Rufen Sie uns einfach an. Es lohnt sich.

 

 

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