Nein, können Sie nicht. Ein Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie mit einem Wert von 1 Mio. zum Wert von 800.000 Euro verkaufen oder verschenken, fehlen aus Sicht des Finanzamtes 200.000 Euro, auf die ggfls. Steuern zu zahlen wären oder die Steuerfreibeträge tangieren. Die Gesetze sind eindeutig. Die Folge ist, dass unmittelbar ein Strafverfahren eingeleitet wird und das gleich gegen beide Seiten, dem vorherigen und dem neuen Eigentümer. Dem neuen Eigentümer kommt das Weglassen der in unserem Beispiel genannten 200.000 Euro direkt zugute, es ist also eine Steuerhinterziehung und dem vormaligen Eigentümer wird eine Beihilfehandlung vorgeworfen. Es ist deutlich besser, derartige Übertragungen vorher mit uns zu besprechen, wir zeigen Ihnen Wege auf, die sicher sind und trotzdem erhebliche Steuern sparen.