Klar kann das passieren, aber das passiert nicht zwangsläufig. Jeder, der Eigentum besitzt, darf in Deutschland selbst entscheiden, was er oder sie mit diesem Eigentum im Erbfall macht. Ein Erblasser darf also entscheiden, seinen Nachlass nicht einem Gläubiger seiner Angehörigen in den Rachen zu werfen. Hierfür hat der Gesetzgeber einen sicheren Weg ermöglicht.

Wichtiger Hinweis: In Deutschland gibt es mehrere Millionen Menschen, die überschuldet sind und im Erbfall diese gleich wieder verlieren würden. Wer etwas zu vererben hat, sollte daher nicht nur schauen, wer etwas bekommt, sondern auch, dass diese Erbschaft auch beim späteren Erben bleibt.

Fragen zum Schutz von Erbschaften beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an, bevor es zu spät ist.