In Deutschland gilt: Wer enterbt ist, verliert den gesetzlichen Erbanspruch. An die Stelle tritt aber der sog. Pflichtteilsanspruch, der 50 % des gesetzlichen Erbanspruches ausmacht. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass man als Pflichtteilsberechtigter keinen Zugriff mehr auf Immobilien hat, sondern dass ein Anspruch in Geld auszuzahlen ist. Pflichtteilsberechtigte haben umfangreiche Rechte gegenüber den Erben, angefangen von Auskunftsrechten, die auch auf dem Gerichtswege mit drastischen Maßnahmen durchgesetzt werden können, sollte das gewünscht werden oder notwendig sein. Um es bildhaft zu machen: Die draschtischen Maßnahmen können bis zur Inhaftnahme des Erbes oder einer Beugehaft für den Auskunftsverweigerer gehen.