Wer das behauptet, sollte offenlegen, woher diese Gewissheit kommt. Das moderne Erbrecht ist stets im Fluss, ständig gibt Änderungen, Präzisierungen oder auch Korrekturen aus unterschiedlichstem Grund.

Ein Beispiel ist die Regelung des sog. Familienheimes, dass es einem Kind erlaubt, nach dem Tod eines Elternteiles die elterliche Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu übernehmen. Hier hat das Gesetzgeber geschlafen, denn diese Regelung ist ein glatter Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz, wie es im Grundgesetz formuliert wurde. Hier ist in den nächsten Jahren mit einer Korrektur zu rechnen. Wie am Ende die neue Regelung aussieht oder ob diese gänzlich wegfällt, wird erst klar, wenn das Bundesverfassungsgericht, bei dem seit längerem eine Klage hierzu anhängig ist, sein Urteil spricht.

Eines dürfte aber klar sein: Für alle, die sich auf die Familienheimregelung verlassen haben, wird es eine bittere Zeit.