Ein Beratungsgespräch, das sich jeder leisten kann
Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig. Aus diesem Grunde gibt es keine Standardlösungen, sondern eine auf Ihre Situation und Ihre Wünsche genauestens abgestimmte Umsetzung. Hierzu sollten Sie wissen, was Sie wann, wie und vor allem warum tun sollten. All das besprechen wir mit Ihnen. Die hierfür vorgesehene Gebühr ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass auch die Mindestvergütung anwaltlichen Leistungen regeln. Gerne informieren wir Sie über die genaue Höhe der Kosten.
Volle Kostenkontrolle von Anfang an
Sollten Sie uns im Anschluss an eine Beratung mit der Umsetzung Ihres Anliegens betrauen, steht bei uns völlige Kostentransparenz von Anfang an im Vordergrund. Keine versteckten Kosten. Die gesetzliche Gebührenordnung, die auch die Untergrenzen für anwaltliche Tätigkeiten regelt, auch bekannt unter dem Namen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG), ist hierbei unser Maßstab.
Erfahrung zählt
Jährlich bearbeiten wir hunderte Fälle in diesem und den damit verbundenen Rechtsgebieten. Nicht selten kommen bei der Lösung der Fälle neben den erbrechtlichen Fragen auch Fragen des Steuerrechts, des Sozialrechts oder des Immobilienrechts, und, nicht zu vergessen, des Familienrechts zur Anwendung.
Volle Kostenkontrolle auch bei komplexeren Anliegen
Aufgrund dieser Erfahrung können wir auch sagen, sollten wir einmal nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenzen auskommen. In diesen Fällen sprechen wir das im Vorfeld an, sodass Sie stets voll Kostenkontrolle haben. Besser geht es nicht.
Bei uns sind Sie in guten Händen – überzeugen Sie sich.