Es ist ein weiter verbreiteter Unsinn, zu glauben, dass man das Finanzamt mit eigenen Gutachten zum Immobilienwert beeindrucken oder gar umstimmen kann. Das seit 2009 gültige Recht schreibt vor, dass die Wertfestsetzumg auf der Grundlage von durchschnittlichen Steuerwerten zu erfolgen hat. Das klingt zunächst einmal völlig harmlos, bedeutet aber, das die von Banken, Immobilienfirmen ausgestellten Gutachten, die oftmals von einem zu geringen Wert ausgehen zu einer falschen Entschätzung der steuerlichen Konsequenzen führen. Nur, wer den tachsächlich vom Finanzamt angesetzten Wert kennt, kann die steuerlichen Folgen optimal enschätzen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Verringerung der Steuerlast angehen.
Wollen Sie es wissen, wie das Finanzamt Ihre Immobilie einschätzt, rufen Sie uns an.