In Deutschland gibt es Jahr für Jahr über zwei Millionen Gerichtsverfahren. Ein beachtlicher Teil davon sind erbrechtliche Auseinandersetzungen, die langwierig und nicht selten schmutzig und zudem auch noch teuer sind. Doch für einen Prozess kann es auch gute Gründe geben: Niemand sollte auf sein Recht verzichten, ganz gleich, ob es um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Abwehr überzogener Forderungen geht.
Auskünfte verweigern – keine gute Idee
Doch es gibt noch eine weitere Kategorie von Klagen: Klagen, die dazu führen sollen, erst einmal Licht ins Dunkel der Vermögensverhältnisse eines Erblassers zu bringen. Es ist kaum zu glauben, wie hier gemauert wird, wie Informationen zurückgehalten werden, Einblick in Kontodaten und Kontobewegungen verwehrt wird, um ja nichts von dem Erhaltenen zurückgeben zu müssen, da es neben dem Verlust des tatsächlichen Vermögenswertes auch immer ein Eingeständnis oder eine Aufdeckung eines fehlerhaften Verhaltens bedeuten würde. Ein guter Anwalt kann derartige Blockadetechniken aufbrechen und auf diese Weise sehr viel erreichen.
Gleiches Recht für alle – (leider nicht) immer
Für die meisten Erben ist die gerechte Behandlung aller Beteiligten von enormer Bedeutung. Auch und insbesondere, wenn eine Erbschaft zu unterschiedlichen Teilen an die Erben geht. Ein Kind hat beispielsweise mehr für die Eltern getan, hat sie bis ans Ende gepflegt und erhält jetzt den gleichen Anteil wie die anderen Miterben. Für viele nicht zu verstehen und ein Grund zur Klage. Oder dieses Kind erhält mehr als die anderen Kinder. Unbestritten hat es die Eltern gepflegt, aber der jetzt zugesprochene Anteil geht deutlich über das hinaus, was die anderen akzeptieren würden. Wir könnten diese Liste unendlich fortsetzen. Daher lohnt es sich, einen Blick auf das konkrete Anliegen zu werfen. Stets gilt:
Nicht blind in ein gerichtliches Verfahren laufen
Wer etwas will, muss es sich holen. Wir helfen im Falle eines anstehenden Erbstreites schnell und professionell. Damit Sie beurteilen können, ob es sich lohnt, Ihr Recht gerichtlich durchzusetzen, nehmen wir eine erste Einschätzung Ihres Anliegens zum Festpreis vor.
Unsere Leistungen in strittigen Verfahren:
Was tun, man keine Informationen bekommt?
Besonders ärgerlich ist es, wenn man von den Erben keine oder nur wenige Informationen erhält und wenn man einfach nicht weiß, wie hoch die Ansprüche tatsächlich sind. Nicht selten sind herausgegebene Informationen falsch und es scheint, dass man keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit zu prüfen. Irrtum, denn es gibt zahlreiche juristische Möglichkeiten, die geforderten Informationen auch tatsächlich zu bekommen. Wenn Sie in der Situation sind, dass Ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden, sprechen Sie uns an. Wir helfen.
Es gibt zahlreiche gute Gründe dafür, zunächst durch ein Gericht feststellen zu lassen, ob ein Anspruch grundsätzlich besteht. Dieses Verfahren nennt man Feststellungsklage. Wenn man weiß, wie diese Verfahren zu führen sind, kann man mit einer relativ zügigen Bearbeitung rechnen. Hat man die Klarheit durch das Gericht, kann bei kluger Führung des Gesamtverfahrens nicht selten eine sich anschließende Leistungsklage vermieden werden, da man mit dem vorliegenden Urteil eine erhebliche Drohkulisse aufbauen kann.
Anfechtungsklagen, Unwirksamkeitsklagen
Jedes Jahr gibt es in Deutschland zigtausend Anfechtungs- und Unwirksamkeitsklagen. Dabei geht es nicht nur um die generelle Wirksamkeit eines Testaments aus Formgründen. Auch medizinische Gründe spielen in über der Hälfte aller Anfechtungsverfahren eine Rolle. Hierzu muss man wissen, dass die Anforderungen an die Testierfähigkeit in Deutschland besonders hoch sind. Ein anderes, weites Feld dieser Klagen sind fehlerhafte oder gar unzulässige Passagen in Testamenten. Wer sich auskennt, weiß auch, wo man ansetzen muss, damit Mandanten zu ihrem Recht kommen.
Sobald klar ist, dass ein Anspruch besteht, muss in vielen Fällen zügig geklagt werden, um das Eigentum tatsächlich in Beschlag nehmen zu können. Hier zählt tatsächlich jeder Tag.
Sicherungsmaßnahmen zum Schutze des Erbes
Um ein Erbe zu schützen, gibt es eine ganze Reihe juristischer Instrumente. Das fängt bei einfachen Verfügungsbeschränkungen an und geht über viele Zwischenschritte bis zur Inhaftnahme des Erbes.
Juristische Laien schreiben Testamente. Wen wundert’s, dass das häufig schiefgeht. Wenn es reichen würde, sich ein Ratgeberbuch zu kaufen und den Text abzuschreiben, wären doch die Gerichtssäle nicht voll. Ein Testament ist die Regelung des Lebenswerkes, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Eine geänderte Erbfolge zu verfügen ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einiges zu beachten. So können beispielsweise Ersatzansprüche entstehen. Wenn sich im Gerichtsverfahren herausstellt, dass ein Testament ganz oder teilweise unwirksam ist, kann sich sehr schnell eine ganz andere Verteilung ergeben. Plötzlich ist man nicht mehr Pflichtteilsberechtigter, sondern bekommt durch Gerichtsentscheid eine Erbenstellung mit ganz anderen Rechten und Pflichten, um nur ein häufiges Beispiel aus der Praxis zu nennen.
Pflichtteilsstreit bis hin zur Klage vor Gericht
Wer im Pflichtteilsstreit einen guten und vor allem prozesserfahrenen Anwalt an seiner Seite hat, kann das Verfahren erheblich zu seinem Gunsten wenden. Das gilt auch schon für dem außergerichtlichen Bereich. In dieser Zeit wird versucht, ein gutes Ergebnis ohne Einbindung eines Gerichts zu erreichen. Verhandlungsgeschick, Augenmaß, mitunter aber auch eine erhebliche Drohkulisse aufzubauen, hilft hier sehr weiter.
Ist das außergerichtliche Ergebnis unbefriedigend, muss geklagt werden. Bei der Prozessführung kommt es dann darauf an, ob sich um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen handelt. Wer seine erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, sollte wissen, dass hierzu ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten bis hin zu strafrechtlichen Mitteln besteht.
Tipp: Schnell und deutlich sein Recht einfordern, lohnt sich. Die Verfahren verkürzen sich meist dann, wenn der Anwalt durch den Mandanten mit umfassendem Handlungsspielraum ausgestattet wird. Zudem wird meist das Ergebnis für den Mandanten besser.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Eine völlig andere Herangehensweise ist es hingegen, wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht. Die Verfahren sind anders aufgebaut und dauern meist länger und binden häufiger Gutachten bei der Beweisführung mit ein.
Wir kennen beide Seiten und können so die Verfahren um den Pflichtteil optimal führen
Übrigens: Es muss nicht immer im Gerichtsverfahren enden. Viele Streitigkeiten haben wir außergerichtlich zu einem guten Ende bringen können.
Problem Erbengemeinschaft
Unerwartet findet man sich in einer Erbengemeinschaft wieder, in der sich die Erben nicht mehr verständigen können. Es geht nichts mehr vor und nichts zurück. Die Gründe hierfür liegen schlicht und einfach in den sehr unterschiedlichen Erwartungen und Interessen der Erben. Warum diese Situation oft Jahre anhält, liegt aber auch daran, dass die Beteiligten keine Ahnung von den rechtlichen Möglichkeiten haben. Woher auch, denn es gibt keine allgemeingültige Lösung. Meist sind die gegenseitigen Erwartungen derart unterschiedlich, dass eine Lösung der Probleme auf den ersten Blick unmöglich scheint.
Nur ein Beispiel aus der Praxis, dass Sie sicher kennen werden: Mehrere Erben haben ein Mehrfamilienhaus geerbt. Ein Erbe will verkaufen, ein anderer Erbe nicht, ein weiterer will die gesamte Immobilie übernehmen und schon haben wir eine Situation, an der die Beziehung der Erben (meist sind es die Kinder der Verstorbenen) untereinander wenn nicht zerbrechen, so doch zumindest stark in Mitleidenschaft gezogen wird.
Nicht selten belastet der Streit die Beteiligten derart, dass sie darüber krank werden.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, ist Gold wert, denn die Auseinandersetzung wird fortan auf einer professionellen Ebene geführt und vor allem in Ihrem Sinne geführt und Sie haben wieder Zeit für andere Dinge des Alltags.
Ein wenig Hintergrundwissen schadet nicht
Es ist kein Geheimnis: Wer bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen durch die fehlende Auskunftsbereitschaft anderer Erben nicht zügig zu seinem Recht kommt, hat keine andere Wahl als zu klagen. Entweder wird nach einem Erbfall versucht, durch Verschleierung oder einfaches Nichtreagieren, die Verteilung des Erbes ganz oder teilweise zu vereiteln oder das Erbe war schon vor dem Tod des Erblassers in Gefahr.
Nicht selten wird in der letzten Lebensphase versucht, dem Erblasser das spätere Erbe schlicht und einfach „abzujagen“. Nicht jede neue Heirat ist eine Heirat aus Liebe. Häufig steht, besonders bei größeren Vermögenswerten, berechnendes Kalkül dahinter. Die ursprünglich für das Erbe vorgesehenen Empfänger verlieren dann auf den letzten Metern doch noch den Großteil der zugesagten Vermögenswerte. Und das ist auch ganz einfach. Obwohl das deutsche Erbrecht den Schutz des Erbes grundgesetzlich sichert, verhindert es nicht, dass in den letzten Jahren Vermögensverschiebungen größeren Ausmaßes vorbereitet werden können.
Viele letztwillige Verfügungen sind unwirksam – eine Chance auf Gerechtigkeit, aber nur, wenn man klagt
Was viele nicht wissen: Viele Testamente haben vor Gericht keinen Bestand. Die Anforderungen an die sog. Testierfähigkeit, also die uneingeschränkte Macht, über das eigene Vermögen verfügen zu können, sind in kaum einem anderen Land so hoch wie in Deutschland. Dazu kommt, dass schon ein einziger kleiner Formfehler dazu führen kann, dass ein Testament ganz oder teilweise unwirksam wird. Tausende Gerichtsverhandlungen allein hierzu gibt es landauf und landab. Der Ausgang dieser Verfahren führt häufig zur Änderung der Verteilung.
Zahlreiche dieser Gerichtsverfahren gehen auf Sparsamkeit der Erblasser an der falschen Stelle zurück: Wer als juristischer Laie sein Testament selbst verfasst, ist sich meist nicht darüber im Klaren, dass es einem erfahrenen Anwalt leicht fällt, derartige letztwilligen Verfügungen auszuhebeln. Gesundheitliche Gründe, Formfehler oder unklare Bestimmungen und vieles andere mehr bieten ein breites Angriffsfeld für die Kläger.
Rufen Sie uns einfach an – wir helfen gern.
Häufig angeklickt: Häuser und Wohnungen übertragen | Steuerfalle Mietshaus | Testamente | Kosten | Streit um Erbe und Pflichtteil | Terminvereinbarungen beim Fachanwalt